MERKBLATT
Für jüdische Angehörige der Armee und des Zivilschutzes

1. Grundsätzliches

Bei den zuständigen Stellen der Armee und des Zivilschutzes finden wir viel Verständnis für die besonderen Belange der jüdischen Dienstpflichtigen, was von uns dankbar anerkannt wird. In den meisten Fällen können die jüdischen Dienstpflichtigen ihren religiösen Pflichten während des Dienstes nachkommen.

In Zusammenarbeit mit der Untergruppe Ausbildungsführung im Heer wurde das vorliegende Merkblatt erarbeitet. Die Zivilschutzorganisationen werden gemeindeweise geführt und es existieren deshalb keine allgemein verbindlichen schriftlichen Weisungen oder Reglemente. Die nachfolgenden Ausführungen gelten aber sinngemäss auch für Angehörige des Zivilschutzes.

2. Von der Armee anerkannte jüdische Feiertage

In den Weisungen über das Verhalten der Truppe an öffentlichen Ruhetagen des EMD No. 685.1-001 vom 7.12.1990 sind folgende Feiertage festgelegt:t

Pessach (Osterfest)
Schawuot (Pfingstfest)
Rosch Haschana (Neujahrsfest)
Jom Kippur (Versöhnungstag)
Sukkot (Laubhüttenfest)
Simchat Tora (Fest der Gesetzesfreude)

Die bürgerlichen Daten dieser Feiertage sind im Anhang dieses Merkblattes aufgeführt. Alle jüdischen Feiertage beginnen am Vorabend eine Stunde vor Sonnenuntergang und enden am letzten Tag eine Stunde nach Sonnenuntergang, gemäss dem vom zuständigen Rabbinat veröffentlichten Kalender.

Urlaubsgesuche sind jeweils frühzeitig mit dem zuständigen Kommandanten abzuklären, bei Schulen und Kursen vor deren Beginn, wobei eine Kompensation (Sonntagsdienst, Kadervorkurse etc.) angeboten werden sollte.

Für den Urlaub am Schabbat gilt Ziffer 275, Absatz 4, des Reglements 51.024d "Organisation in Schulen und Kursen der Armee" (OSKA) vom 1. Januar 2006. "Jenen, die aus Glaubensgründen den Sabbat heilig halten, ist nach Möglichkeit ab Freitagnachmittag Urlaub zu gewähren, was mit Dienst am Sonntag zu kompensieren ist."

3. Koscherverpflegung

Gemäss Ziffer 24 des Reglements 51.024d wird auf Gesuch gestattet, "die Mahlzeiten aus religiösen Gründen anderwärts einzunehmen." Wer sich so selber verköstigt, hat Anspruch auf Vergütung einer Entschädigung in bar (Mundportion) gemäss Reglement 51.003d "Verwaltungsreglement". Das entsprechende Gesuch muss vor Dienstantritt gestellt werden. Der gleiche Anspruch besteht auch für Dienstpflichtige im Zivilschutz.

4. Urlaubsgesuche

4.1. Alle begründeten Urlaubsgesuche sind beim Kommandanten der Einteilungsformation bzw. der Schule oder des Kurses einzureichen. Wenn diese zu keinem Erfolg führen, so steht dem jüdischen Angehörigen der Armee das Ressort "Religiöse Angelegenheiten" des SIG zur Verfügung.

4.2. Die folgenden Ausführungen gelten für alle Angehörigen der Armee.

4.3. Urlaubstage werden nicht an die Gesamtdienstpflicht angerechnet.

4.4. Wer einen Dienst zu bestehen hat, welcher auf die Herbstfeiertage fällt, soll sich bereits im Frühling mit dem KpKdt oder der zuständigen Zivilschutzorganisation telefonisch in Verbindung setzen und unter Erklärung der Gründe darum bitten, den Dienst mit einer anderen Formation absolvieren zu dürfen. Sinnvoll ist es, sich vorher an den Aufgebotsplakaten zu vergewissern, welche Formationen nicht über die Herbstfeiertage WK haben. Das ist von Truppengattung zu Truppengattung verschieden.

Gesuche um Dienstverschiebung sind (mit Ausnahme der Offiziere) mit Beilage des Dienstbüchleins an die korpskontrollführende Militärbehörde zu richten. Offiziere richten ihr Gesuch, ohne Dienstbüchlein, auf dem Dienstweg an die kontrollführende Militärbehörde. Es besteht kein Anrecht auf Dienstverschiebung.

5. Aufgebotsplakate

Die Aufgebotsinformation für die Ausbildungsdienste der Formationen erscheint jeweils im November des Vorjahres in den Zeitungen und ist ab Jahresbeginn als Plakat ausgehängt. Es ist daher jedem Angehörigen der Armee möglich, unverzüglich festzustellen, ob er über die Herbstfeiertage aufgeboten wird.

6. Urlaub erfordert Einsatz

Es versteht sich von selbst, dass sich der jüdische Angehörige der Armee durch vollen Einsatz und positive Einstellung zu den von ihm geforderten Leistungen des gewährten Urlaubs würdig erweisen soll.

Wo immer möglich sollen Kompensationen angeboten werden (Sonntagsdienst etc.).

7. Information

Bei Auftreten von Fragen oder irgendwelchen Unklarheiten steht das Ressort "Religiöse Angelegenheiten" des SIG den jüdischen Angehörigen der Armee gerne zur Verfügung. Anfragen sind zu richten an:

Sekretariat SIG
Gotthardstrasse 65
Postfach 2105
8027 Zürich

Tel.: 043 305 07 77
Fax: 043 305 07 66

E-mail: info@swissjews.org

Anhang: Aktuelle Daten der Feiertage

Osterfest (Pessach-Anfang) 20./21. April 2008

Osterfest (Pessach-Ende) 26./27. April 2008

Pfingstfest (Schawuot) 9./10. Juni 2008

Neujahrsfest (Rosch Haschana) 30. September/ 1. Oktober 2008

Versöhnungstag (Jom Kippur) 9. Oktober 2008

Laubhüttenfest (Sukkot) Di/Mi 14./15. Oktober 2008

Fest der Gesetzesfreude (Simchat Tora) 21./22. Oktober 2008