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Stefan Mächler
Fragestellungen: Die heute präsentierte Studie untersucht die Haltung und Praxis des SIG gegenüber den NS-Verfolgten überhaupt. Behandelt wird also nicht nur die Reaktion des Gemeindebunds auf die hierzulande Asyl suchenden jüdischen Flüchtlinge. Es geht auch um die Fragen, inwiefern der SIG die Rechte der jüdischen Auslandschweizer verteidigte und inwieweit er dem ausländischen Judentum Hilfe leistete. Da alle seine Tätigkeiten stark von der eigenen Position in der Schweiz abhingen, thematisiere ich in meinem Buch auch seinen Umgang mit dem einheimischen Antisemitismus und seine Verteidigung der jüdischen Gleichberechtigung. Schliesslich schenke ich auch dem Verband Schweizerischer Israelitischer Armenpflegen, VSIA (der ab 1943 VSJF hiess), grosse Aufmerksamkeit, da dieser im Auftrag des SIG die praktische Flüchtlingshilfe ausführte. Die Existenz agressiver und totalitärer Regimes im benachbarten Ausland hatte in den Jahren 1933-1945 erheblichen Einfluss auf die gesamte Gesellschaft der Schweiz. Dennoch ging für die einheimischen Nichjuden der gewohnte Alltag weiter - natürlich mit starken Einschränkungen in den Kriegsjahren. Auf den Gemeindebund warfen die ausländischen Entwicklungen hingegen seit 1933 düstere Schatten, mit der Zeit beeinträchtigten sie die meisten seiner Aufgaben und beherrschten das institutionelle Leben schliesslich vollständig. Diese institutionellen Tätigkeiten waren für eine kleine, nur ehrenamtlich geführte Organisation ungewöhnlich ausgedehnt: Sie umfassten die Flüchtlingshilfe, die Auslandshilfe, die Abwehr des Antisemitismus, den Rechtsschutz für jüdische Auslandschweizer und die Öffentlichkeitsarbeit. Da sie sich nicht in gebotener Kürze resümieren lassen (s. dazu die Zusammenfassungen im Buch S. 435-448), beschränke ich mich im Folgenden exemplarisch auf die Flüchtlingshilfe. Flüchtlingshilfe: Die praktizierte Solidarität mit den Zuflucht suchenden Juden bildete ab der Machtübernahme Hitlers bis zum Kriegsende das dominante Arbeitsfeld des Gemeindebunds und seines Hilfswerks. Dies zeigen bereits die Zahlen: Zwischen 1933 und 1937 betreute der VSIA insgesamt rund 6'500 Flüchtlinge, ein Jahr später war sein aktueller Bestand auf 9'000 Personen angewachsen, Anfang 1945 betreute der VSJF, wie das Hilfswerk unterdessen hiess, rund 23'000 Personen, von denen er 10'000 auch materiell unterstützte. Es war eine überragende Leistung, dass sich das jüdische Hilfswerk von einem winzigen und losen Verband ehrenamtlicher Helfer und Helferinnen zu einer grossen Organisation entwickelte, die seit 1943 mehr Schützlinge betreute, als das gesamte einheimische Judentum Köpfe zählte. Zu dieser Leistung gehört auch, dass es dem VSIA bis 1939 unter gewaltigen Anstrengungen gelang, trotz der Abschottungspolitik aller Staaten insgesamt 3'800 Flüchtlinge in ein Drittland zu verbringen. Als das NS-Regime ab Juli 1938 systematisch Juden in grosser Zahl illegal über die Schweizer Grenze abschob, wurden diese von den hiessigen Behörden nur deshalb nicht zurückgewiesen, weil der SIG dagegen intervenierte und für den Unterhalt der Flüchtlinge aufzukommen versprach. Im folgenden August akzeptierte der Gemeindebund die Nötigung des Polizeichefs Heinrich Rothmund, auch weiterhin die alleinige Verantwortung für die Fürsorge und die Weiterbringung der illegal Eingereisten zu tragen, da diese Flüchtlinge sonst zurückgeschickt worden wären. Diese Verpflichtung des SIG rettete Tausenden von Menschen das Leben. Diese Finanzverpflichtung trug aber auch entscheidend dazu bei, dass der Gemeindebund Ende 1938 ein behördliches Abstoppen der illegalen Einreisen befürwortete, weil er den Kollaps des eigenen Hilfswerks befürchtete. Als die Schweizer Behörden im August 1942 die Grenze vor den jüdischen Zuflucht Suchenden hermetisch verschlossen, protestierte der SIG in direkten Gesprächen mit dem Polizeichef heftig und forderte den Einschluss der Juden in den Begriff des asylberechtigten politischen Flüchtlings. Aber er unterliess jede öffentliche Kritik an der amtlichen Politik. Einen weiteren Versuch zur Revision des Flüchtlingsbegriffs unternahm er erst im März 1943, scheiterte aber schon daran, die Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe, den Dachverband der Flüchtlingswerke, für dieses Anliegen zu mobilisieren. Die finanziellen Verpflichtungen in der Flüchtlingshilfe belasteten den Gemeindebund während der gesamten untersuchten Periode schwer. Sie machten Summen erforderlich, die sein reguläres Budget um ein Mehrfaches überstiegen und die dem Schweizer Judentum grosse Opfer abverlangten. Auch diese Anstrengung hätte nicht genügt, wenn nicht zusätzlich das amerikanische Hilfswerk Joint Distribution Committee mit beträchtlichen Subventionen beigesprungen wäre. Die erstaunlichen jüdischen Finanzleistungen lassen sich durch einen Vergleich mit dem Hilfswerk der Caritas illustrieren, das auf ein rund hundert Mal grösseres Reservoir an Spendern - 1'700'000 einheimische Katholiken - zurückgreifen konnte als der SIG: Lässt man die Joint-Beiträge ausser Acht und berücksichtigt nur die einheimischen Beiträge für die Flüchtlingshilfe, leisteten die Juden pro Kopf bis 1942 das Sechshundertfache der Katholiken. Die gewaltigen Finanzleistungen retteten ohne Zweifel viele Menschenleben. Fragwürdig war allerdings, dass die Leitung des Gemeindebunds keine Kritik am rassistischen Gehalt dieser Verpflichtung äusserte und erst 1942 einen ernsthaften Vorstoss machte, um eine öffentliche Subventionierung der Flüchtlingshilfe zu erreichen. In der Not, die Flüchtlingshilfe unbedingt selbst finanzieren zu müssen, regte er auch eine Sondersteuer für wohlhabende Ausländer an, die sogenannte Solidaritätssteuer, die einen diskriminierenden und rechtlich problematischen Charakter besass. Wenn wir die Politik des Gemeindebunds in jenen Jahren überblicken, fallen vier Grundmuster auf: die jüdische Ohnmacht, die Gefährdung durch den Antisemitismus, die Abhängigkeit von den Behörden sowie die Rationalität von Macht und Ohnmacht. Ohnmacht: Der Gemeindebund repräsentierte nur rund 18'000 Juden und Jüdinnen. Damit vertrat er eine weitgehend machtlose Minderheit: Als Stimmvolk stellte die jüdische Gemeinde eine Quantité négligeable dar. Zudem war sie sehr heterogen und zerstritten, keineswegs ein geschlossener Block. Ausserdem setzte sie sich zur Hälfte aus Ausländern zusammen, also aus Bürgern, die über wenig Rechte verfügten und überdies auch vollständig rechtlos gemacht werden konnten - wie Ende der dreissiger Jahre der Umgang der Schweizer Behörden mit den polnischen Juden bewies. Auch die Finanzbasis des SIG war prekär, da er keine Steuern erheben durfte und seine Einkünfte nur aus freiwilligen Abgaben bestanden. Eine schlagkräftige und effiziente administrative Infrastruktur gab es ebenfalls nicht, und alle Tätigkeit beruhte auf dem schwerfälligen Prinzip der Ehrenamtlichkeit. Die Leitung wurde von politisch unerfahrenen Philanthropen gebildet. Und schliesslich waren die Beziehungen zu mächtigen gesellschaftlichen Gruppen schwach und einseitig ausgeprägt. In der Flüchtlingspolitik verstärkte sich diese Ohnmacht noch weiter, da hier die Klientel des SIG aus den Menschen bestand, die von den Nazis als Auswurf der Menschheit definiert, entrechtet und verjagt wurden und die daraufhin - in fataler Entsprechung - von den Schweizer Behörden als unerwünscht und rechtlos empfangen wurden. Hinzu kam, dass diese Flüchtlinge ausserhalb der jüdischen Gemeinde keine Lobby besassen, weder im Inland noch im Ausland. Antisemitische Gefährdung: Für die Juden der Schweiz war der Antisemitismus eine objektive Gefahr - auch der einheimische, ganz besonders aber der nationalsozialistische: Die Einverleibung der Schweiz ins «Dritte Reich» hätte für sie - anders als für die meisten ihrer nichtjüdischen Mitbürger - auch die physische Vernichtung bedeutet. Folgenreich wurde nun aber, dass die leitenden Juden den Antisemitismus nicht nur als objektive Gefahr fürchteten und bekämpften, sondern in wesentlichen Teilen auch internalisierten. Dies zeigte sich einerseits bereits in der «Aktion» zur Abwehr des Antisemitismus: in der sogenannten «internen Schädlingsbekämpfung». Bei diesen nach innen gerichteten Massnahmen, versuchte der SIG seine Basis zu disziplinieren, damit sie den Antisemiten keinen Anlass für ihre Vorwürfe geben würde. Die Internalisierung zeigte sich darin, dass dem jüdischen Selbstbild des schlechten (und deshalb zu disziplinierenden) Juden das antisemitische Fremdbild des Juden schlechthin entsprach. Andererseits manifestierte sich die gleiche Verinnerlichung in der Blindheit führender SIG-Exponenten für den antisemitischen Kern des landesüblichen Überfremdungsdiskurses, den sie teilweise selbst übernahmen oder zumindest akzeptierten. Man kann diese Internalisierungsmechanismen mit Pierre Bourdieu als «symbolische Gewalt» bezeichnen, als jene Form der Gewalt also, «die über einen sozialen Akteur unter Mittäterschaft dieses Akteurs ausgeübt wird». Wesentlich ist dabei genau dieser Akt der Verkennung, durch den antisemitische Elemente - subjektiv - zu «natürlichen», selbstverständlichen und die Realität strukturierenden Aspekten werden und der bewussten Wahrnehmung zugleich verborgen bleiben. Einer der Grundpfeiler dieses Antisemitismus bestand in der Behauptung, dass die Juden «wesensfremd» seien und im eigenen «Volk» einen «Fremdkörper» bildeten: Jüdischsein als ein «ursprünglicher» Makel, unkorrigierbar und für Nichtjuden schädlich und gefährlich. In der internalisierten Form verstärkte diese Behauptung bei den verantwortlichen Juden den ohnehin vorhandenen massiven Konformitätsdruck und führte zum verzweifelten Bemühen, sich die Zugehörigkeit zum Volk der Eidgenossen und die Gleichberechtigung mit den anderen gesellschaftlichen Gruppen stets aufs Neue durch Leistung, Wohlverhalten und Loyalität zu verdienen. In der Flüchtlingspolitik war der internalisierte Antisemitismus mitursächlich dafür, dass die führenden Juden die behördlichen Prämissen nicht allein aus Ohnmacht hinnahmen, sondern auch, weil sie deren antisemitische Stossrichtung nicht durchschauten. Dies traf sowohl auf das Erwerbsverbot zu wie auf die Maxime, dass alle Flüchtlinge die Schweiz baldmöglichst wieder zu verlassen hatten. Beide behördliche Vorgaben gründeten auf dem erwähnten antisemitischen Kerngedanken, das Jüdische sei «wesensfremd». Auch der in der gesamten Schweizer Gesellschaft verbreitete und von vielen einheimischen Juden geteilte Glaube, die Präsenz von Juden würde per se Antisemitismus erzeugen, beruhte auf dem gleichen Argument. Dieser Irrglaube war mit ein Grund (aber keineswegs der einzige Grund), warum die Leitung des SIG eine kontrollierte, also nur beschränkte Aufnahme jüdischer Flüchtlinge befürwortete - besonders ab 1938, als die Wiederausreisen wegen der weltweiten Abschottungspolitik aller Staaten immer schleppender verliefen und schliesslich ganz stockten. Er war auch mitverantwortlich dafür, dass die führenden Juden die strenge Disziplinierung der Flüchtlinge und ihre Isolation in Lagern selbst betrieben und ihre Fernhaltung vom Arbeitsmarkt als notwendig akzeptierten. Besonders nachhaltig spielte der internalisierte Antisemitismus in die Finanzfragen hinein: Zwar war in jenen Jahren in der Schweiz die Privatfinanzierung der Flüchtlingshilfe auch bei nichtjüdischen Solidargruppen üblich. Diese Eigenleistung galt jedoch allein bei den Juden als eine Pflicht, von deren perfekter Erfüllung ihre Gleichberechtigung abhing. Insofern die Juden selbst diese Ansicht teilten, bekräftigten sie indirekt das ungeschriebene Gesetz, dass sie nur Bürger auf Widerruf waren, die ihre Rechte stets neu zu verdienen hatten. Auch die Freiwilligkeit dieser Leistungen beruhte auf fragwürdigen Prämissen, da die Verantwortlichen fürchteten, durch ein «Judengesetz» zu Abgaben gezwungen zu werden, wenn sie nicht von sich aus bezahlten. Abhängigkeit von den Behörden: Angesichts der NS-Gefährdung wurde für die Juden in der Schweiz die Existenz des unabhängigen Kleinstaats lebenswichtig. Dies verstärkte die Abhängigkeit des SIG von den Behörden, was sich in der Flüchtlingspolitik besonders deutlich zeigte, wo er im Interesse seiner Schützlinge unweigerlich eng mit jenen zusammenarbeiten musste. Hauptpartnerin wurde dabei mit der Eidgenössischen Fremdenpolizei ausgerechnet diejenige Institution, die seit Jahrzehnten eine führende Rolle im Kampf gegen die «Verjudung» spielte und die ihren eigenen institutionellen Antisemitismus gleichzeitig vor sich selbst verbarg. Die Abhängigkeit des SIG von den Behörden verstärkte sich noch durch seine weitgehende Isolation und Selbstisolierung in der Mehrheitsgesellschaft sowie dadurch, dass er über beinahe den gesamten Zeitraum jeden Kontakt mit der demokratischen Öffentlichkeit vermied. Sein politischer Bewegungsraum reduzierte sich daher von Anfang an fast gänzlich auf die vertrauliche Interaktion mit dem Bundeshaus. Die Auswirkungen bei den leitenden Juden waren Blickverengung, Verzicht auf Kritik an amtlichen Massnahmen, Übernahme von behördlichen Positionen, Entfremdung von der eigenen Basis und die Illusion einer Partnerschaft mit den staatlichen Stellen. Wie die jüdischen Leiter durch diese vertrauliche Zusammenarbeit ihre Wahrnehmung und ihren ohnehin kleinen Handlungsspielraum noch weiter einschränkten, enthüllte in drastischer Deutlichkeit das Dilemma von Ende 1938, als sie mit der behördlich aufgebürdeten Verantwortung für die Flüchtlinge völlig überfordert waren und sich vor zwei gleichermassen bittere Alternativen gestellt sahen: Ihrer Ansicht nach mussten sie wählen zwischen dem Ruin der eigenen Institutionen und einem sie selbst und die aufgenommenen Flüchtlinge gefährdenden Antisemitismus auf der einen Seite und der moralisch bedenklichen, unsolidarischen Forderung nach Rückweisungen auf der anderen Seite. In diese Sackgasse konnten sie nur geraten, weil sie weder ihre Finanzverpflichtung in Frage stellten noch das Gefängnis der Vertraulichkeit durch den Einbezug Dritter, gar der Öffentlichkeit, aufbrachen. Die Lähmung des SIG nach der Grenzsperre von 1942 demonstrierte dann ein weiteres Mal seine vollkommene Abhängigkeit von einer Behörde, die ihrerseits fatal innengeleitet und ohne jede öffentliche Kontrolle agierte. Fortan blieb ihm erst recht nur noch die Strategie, in Einzelfällen zu intervenieren, die zumindest ausnahmsweise Leben rettete, indirekt aber die antisemitischen Grundprinzipien der staatlichen Politik bestätigte. Rationalität von Macht und Ohnmacht: Das Zusammenwirken von Ohnmacht, antisemitischer Gefährdung, verinnerlichtem Antisemitismus und Behördenabhängigkeit führte dazu, dass sich die Rationalität der leitenden Juden letztlich nicht selten gegen sie selbst wendete - ablesbar etwa in der kritiklosen Akzeptanz des Erwerbsverbots oder der Finanzverpflichtung. Erwerbsverbot: Der SIG akzeptiert das Erwerbsverbot, damit die jüdischen Flüchtlinge trotz Überfremdungsdoktrin bleiben dürfen. Das Erwerbsverbot erzeugt zahlreiche Fürsorgeabhängige, die sein Hilfswerk VSIA finanziell unerträglich belasten. Diese Belastung macht es dem VSIA unmöglich, weitere Mittellose aufzunehmen, und die jüdische Führung sieht Ende 1938 keine andere Alternative, als die illegalen Einreisen zu unterbinden. Die Behörden können nun die antijüdischen Rückweisungen mit Verweis auf die Interessen der überforderten einheimischen Juden verteidigen. Finanzverpflichtung: Der SIG übernimmt die Finanzierung der Flüchtlingshilfe, um Glaubensgenossen vor der «rassischen» Verfolgung zu retten. Da diese Verpflichtung nach ethnischer Zugehörigkeit definiert wird, akzeptiert er damit eine verkappte «Judensteuer». Da das Geld nicht ausreicht, hütet er sich vor Forderungen nach einer liberaleren Aufnahmepraxis. Da es trotzdem weiter an Geld mangelt, setzt er sich sogar für eine Sondersteuer für Ausländer ein, die wiederum antisemitische Züge trägt, da sie vor allem Juden betrifft und da das ausgeschüttete Geld dem jüdischen Hilfswerk nur unterproportional zugute kommt. Die beiden Beispiele enthüllen einen Mechanismus, der vielen Handlungen der leitenden Juden eigen war: Bei ihren Initiativen und Bemühungen gingen sie von Prämissen aus (in unseren Beispielen vom Erwerbsverbot oder von der jüdischen Finanzverpflichtung), deren Veränderung nicht in ihrer Macht lag, deren Berechtigung sie aber auch nicht hinterfragten. Ihr Ziel war die Verteidigung der Interessen der einheimischen oder Schutz suchenden Juden. Im weiteren Verlauf mussten sie jedoch häufig feststellen, dass die Ergebnisse letztlich ihren Interessen zuwiderliefen und stattdessen hauptsächlich den Behörden nützten. Die Rationalität der Unterlegenen entpuppte sich als ein Instrument der Herrschenden. Dass diese Mechanismen von den jüdischen Verantwortlichen häufig nicht durchschaut wurden (weil sie schon die antisemitischen Prämissen nicht als solche erkannten), machte sie besonders wirksam. Auf diese Weise verstrickte sich der Gemeindebund - paradoxerweise ausgerechnet in der Absicht, Juden zu helfen und die jüdische Position zu verteidigen - in eine Behördenpolitik, die antisemitisch und letztlich für Ungezählte tödlich war. Institutionelle Traditionen: Ohne die extremen Herausforderungen, die durch die Massnahmen des NS-Regimes ausgelöst wurden, hätten sich viele Muster der Gemeindebundspolitik nicht derart eindimensional und folgenschwer ausgeprägt. Dennoch wäre es falsch, in ahistorischer Verkürzung (s. Buch S. 24f.) jene ungeheure Katastrophe als alleinige Ursache zu begreifen. Vielmehr existierten im SIG manche zentralen Muster schon vor der Nazi-Ära: vor allem die Schutzsuche bei den Behörden, die vertrauliche Kooperation mit dieser, die Rücksichtnahme auf deren Aussenpolitik, der internalisierte Antisemitismus, das Niedrigprofil und der interne Autoritarismus. Die Politik des Gemeindebunds wurde also durch seine institutionelle Tradition ebenso bestimmt wie durch die aktuellen Ereignisse. Ja vermutlich hielten gerade die bereits etablierten und scheinbar bewährten Routinen und Normen die leitenden Juden davon ab, offensiver und radikaler auf die ungeheuerlichen Ereignisse zu reagieren und auch der Politik der eigenen Behörden reflektierter, distanzierter und mutiger zu begegnen. Nationaler und internationaler Kontext: Es wäre ebenso falsch, die Politik des SIG isoliert vom nationalen und internationalen Kontext zu betrachten. Auf nationaler Ebene lauteten die Vorgaben der Behörden: Die jüdischen Schutz Suchenden gelten nicht als asylberechtigte «politische Flüchtlinge»; sie düfen sich wegen der «Überfremdungsgefahr» nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten und dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Nach diesen Prämissen hatte sich der politisch einflusslose SIG seit 1933 auszurichten. Allerdings brachte er gegen keine von ihnen ernsthafte Vorbehalte vor, auch nicht gegen die Unterscheidung zwischen politischen und wirtschaftlichen Flüchtlingen, die dem behördlichen Asylbegriff zugrunde lag und die in der Schweiz auch sonst von allen gesellschaftlichen Kräften mit Ausnahme der Kommunisten akzeptiert wurde. Eine grosse Bedeutung kam auch dem internationalen Kontext zu: Der Gemeindebund nahm schon im März 1933 mit jüdischen Organisationen in anderen Ländern Kontakt auf. Zusammen mit diesen verfolgte er bis 1938 eine Strategie der geplanten und kontrollierten Emigration: Auswandern aus dem «Reich» sollte nur, wer dazu ausgewählt wurde und in einem anderen Land aufgrund der individuellen Voraussetzungen eine Existenzperspektive finden würde. Damit wollten die Verantwortlichen verhindern, dass infolge wilder Immigration in den fraglichen Ländern ein jüdisches Armenproletariat entstehen würde, das vom einheimischen Judentum auf die Dauer nicht zu unterhalten wäre und überdies Antisemitismus provozieren könnte. Letztlich sollte diese Strategie, mit der die Juden versuchten, Herr ihrer Lage zu bleiben, an den «gegenrationalen» Ungeheuerlichkeiten der nationalsozialistischen Verfolgung scheitern - doch diese Entwicklung liess sich damals von niemandem voraussehen. Die Leiter des SIG übernahmen nicht nur die in diesen internationalen Diskussionen entwickelten Richtlinien, sondern arbeiteten auch sonst eng mit den ausländischen Organisationen zusammen - insbesondere mit dem Hilfsverein der deutschen Juden und mit der internationalen Migrationsorganisation HICEM, für die der VSIA ab Ende 1941 auch die Generalvertretung für ganz Europa übernahm. Nähe und moralisches Verhalten: Grundbedingung des Handelns war, dass sich der Gemeindebund in einer weitgehend ohnmächtigen, isolierten Position innerhalb einer Gesellschaft befand, die wenig Interesse für das jüdische Schicksal aufbrachte. Trotz dieser desolaten Lage unterstützte das Schweizer Judentum die hierzulande Zuflucht suchenden und die sich im NS-Machtbereich befindlichen Glaubensgenossen in einem einzigartigen Ausmass. Es leistete damit einen Beitrag zur Verteidigung der Menschlichkeit, wie man dies in vergleichbarer Dimension von keiner anderen gesellschaftlichen Gruppierung der Schweiz behaupten kann. Dieses jüdische Verhalten gehorchte weitgehend den Mechanismen einer Binnensolidarität. Es korrespondierte mit einem Desinteresse auf nichtjüdischer Seite, dass durch behördliche Abschottungsmassnahmen bezüglich der Zuflucht suchenden Juden und durch eine langjährige, antisemitisch konnotierte und von der Gesamtgesellschaft unterstützte Überfremdungsbekämpfung noch fatal verstärkt wurde. Dank: Abschliessend möchte ich dem SIG für das mir geschenkte Vertrauen meinen besten Dank aussprechen. Die Geschäftsleitung hat mir von Anfang an vertraglich meine Unabhängigkeit zugesichert, und ich konnte meine gesamte Forschung mit ihrem vollen Rückhalt und ohne jeden inhaltlichen Beeinflussungsversuch von ihrer Seite durchführen und abschliessen. Diese Souveränität ist umso bemerkenswerter, da ich doch Ereignisse untersuchte, die zentral an das kollektive Selbstverständnis der jüdischen Gemeinschaft rühren. |